Evergreen Innovation Camp
Teilnahmebedingungen

§1 Überblick

  1. Die HS Timber Group GmbH, Favoritenstraße 7/2, 1040 Wien, ist Veranstalter des Evergreen Innovation Camp. Ausführende Agentur ist die THI Techhouse GmbH, Siebensterngasse 31, 1070 Wien.
  2. Ziel des Evergreen Innovation Camp ist es, durch innovative Ansätze Lösungen für die folgende Challenge zu initiieren: „Der autonome Waldarbeiter“. Die erarbeiteten Prototypen und/oder Anwendungen sind am Ende der Veranstaltung einer Experten-Jury zur Bewertung und Prämierung vorzustellen (siehe auch Challenge-Definition).
  3. Das Evergreen Innovation Camp 2022 findet voraussichtlich in Wien statt; der Veranstalter ist berechtigt, den Veranstaltungsort aus wichtigem Grund zu ändern.
  4. Die Arbeitsphase der Veranstaltung und die genaue Agenda wird rechtzeitig auf https://www.evergreen-innovationcamp.io bekannt gegeben.
  5. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch, darüber hinaus sind englische Beiträge herzlich willkommen.
  6. Bewerbungen zur Teilnahme am Evergreen Innovation Camp können durch Einzelpersonen oder auch bereits formierte Teams eingereicht werden. Im Falle der Einreichung als Einzelperson wird die Person vom Veranstalter im Rahmen eines Matchings dabei unterstützt, mit weiteren Teilnehmern gemeinsam ein Team zu formieren. Der Veranstalter regt an, dass Teams interdisziplinär zusammengesetzt sein sollten.
  7. Eine durchgehende und kostenfreie Verpflegung aller Teilnehmer an den drei Veranstaltungstagen wird durch den Veranstalter sichergestellt.

§2 Teilnahmeberechtigung

  1. Das Evergreen Innovation Camp richtet sich vorwiegend an Studenten (in fortgeschrittenen Studienabschnitten) und Young Professionals mit hohem Interesse und idealerweise ersten Erfahrungen in den auf https://www.evergreen-innovationcamp.io unter „Challenge“ beschriebenen Lösungsansätzen, Technologien oder Anwendungen.
  2. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Angestellte/r eines Unternehmens, einer öffentlichen Einrichtung oder einer Bildungseinrichtung sind, sind selbst dafür verantwortlich, dass sie durch ihre Teilnahme am Evergreen Innovation Camp nicht die Regeln ihrer jeweiligen Institution bzw. ihres Arbeitgebers verletzen.
  3. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen sich über das auf der Webseite des Evergreen Innovation Camp angegebene Bewerbungsformular zur Veranstaltung anmelden.Das Evergreen Innovation Camp hat eine bestimmte Kapazitätsgrenze für die Teilnehmeranzahl.
  4. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Evergreen Innovation Camp oder eine Prämierung.

§3 Ideen / Beiträge / Einreichungen

  1. Personen, die sich in bereits geformten Teams bewerben, definieren ihren Challenge-Lösungsansatz selbst. Bewerbungen von interessierten Einzelpersonen sind ausdrücklich erwünscht. Diese werden im Rahmen eines durch den Veranstalter organisierten Matchings bei der Formierung von Teams mit anderen Teilnehmern oder dem Beitreten in ein bestehendes Team unterstützt.
  2. Die Beiträge/Einreichungen der Teams müssen am Abschlusstag zu einer rechtzeitig bekanntgegebenen Deadline komplett eingereicht worden sein. Über Art und Umfang der Einreichung und Präsentation werden die Teilnehmer rechtzeitig informiert.
  3. Beiträge werden disqualifiziert, wenn sie unangemessen oder beleidigend sind. Die entsprechende Bewertung liegt im Ermessen des Veranstalters. Die Teilnehmer und Teams stellen selbst sicher, dass die Beiträge in diesem Sinne für alle Betrachtenden angemessen sind.
  4. Durch Bewerbung, Teilnahme und/oder Abgabe des Beitrags stimmen die Teilnehmer der Teams den für das Evergreen Innovation Camp aufgestellten Regeln zu.

§4 Anforderungen an die Beiträge / Anwendungen / Prototypen

  1. Die Teams sollen Anwendungen oder Prototypen im Kontext der vordefinierten Challenge entwickeln.
  2. Wenn zur Lösung ein Programm geschrieben werden soll, darf bereits vor dem Evergreen Innovation Camp entwickelter Code verwendet werden, soweit dem nicht Ansprüche Dritter entgegenstehen. Der Code, der zur Integration des bereits bestehenden Codes in die bereitgestellten Plattformen notwendig ist, muss aber auf der Veranstaltung neu geschrieben werden. Die Teams werden gebeten, kenntlich zu machen, welchen Umfang der Anwendung bzw. des Prototyps sie bereits vor dem Evergreen Innovation Camp und welche sie bei der Veranstaltung entwickelt haben.
  3. Sollte einem Team die Fertigstellung der Anwendung bzw. des Prototyps bis zur vorgegebenen Deadline nicht möglich sein, wird es gebeten, sich an anwesende Event-Koordinatoren zu wenden, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

§5 Preise und Bewertung

  1. Der Veranstalter prämiert die besten Beiträge mit attraktiven Preisen. Der Hauptpreis versteht sich als Preisgeld in Höhe von € 6.000,00 (sechstausend Euro). Das Preisgeld ist gleichmäßig zwischen den Mitgliedern des jeweiligen Siegerteams aufzuteilen und steht ihnen zur freien Verfügung.
  2. Neben dem Hauptpreis vergibt der Veranstalter weitere Einzelpreise und Sachpreise. Diese werden den qualifizierten Teilnehmern noch vor dem Beginn der Challenge mitgeteilt.
  3. Am Abschlussabend erhalten die Teams jeweils ca. 3 Minuten Zeit für eine öffentliche Präsentation ihrer Ergebnisse vor dem versammelten Publikum.
  4. Die Jury besteht aus themenrelevanten Experten, die vor der Veranstaltung durch den Veranstalter benannt werden. Alle Preise werden durch die Entscheidung der Experten-Jury den Gewinnern zugewiesen. Die Entscheidungen und Prämierungen der Jury und der Veranstalter sind unanfechtbar und unterliegen keiner weiteren inhaltlichen oder rechtlichen Überprüfung, es besteht kein Rechtsanspruch auf Prämierung.
  5. Die genauen Bewertungskriterien und deren Gewichtung werden vom Veranstalter und der Jury vor Beginn der Wettbewerbszeit kommuniziert und stehen über die gesamte Veranstaltungsdauer transparent zur Verfügung.
  6. Alle Teammitglieder, die einen Preis gewonnen haben, müssen, falls nötig, Zahlungsdaten bekanntgeben, um den Preis zu erhalten. Wenn dem nicht innerhalb von 30 Tagen nachgekommen wird, kann der Preis durch den Veranstalter aberkannt werden.
  7. Die Preise des Evergreen Innovation Camp stellen grundsätzlich steuerbare Einkünfte dar. Die Versteuerung eines etwaigen Gewinns liegt allein in der Verantwortung der Gewinner.

§6 Geistiges Eigentum / Verwendung des Beitrags

  1. Die Teilnehmer bleiben Eigentümer der entwickelten Anwendungen und Prototypen.
  2. Der Teilnehmer hat nicht das Recht, die Logos oder Marken der Sponsoren außerhalb des Evergreen Innovation Camps zu nutzen oder darzustellen. Das gleiche gilt für die bereitgestellten Technologien oder IP-Adressen.

§7 Allgemeine Regeln

  1. Durch Bewerbung oder Teilnahme am Evergreen Innovation Camp stimmt der Teilnehmer den hier genannten Regeln und den Entscheidungen des Veranstalters bedingungslos zu.
  2. Änderungen der Regeln und Bedingungen sind dem Veranstalter jederzeit vorbehalten. Es ist die Verantwortung des Teilnehmers, sich regelmäßig auf der Internetseite über mögliche Änderungen der Teilnahmebedingungen zu informieren.
  3. Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht vor, Teilnehmer oder Teams zu disqualifizieren, die gegen die offiziellen Teilnahmebedingungen verstoßen, betrügen, den Ablauf des Evergreen Innovation Camp stören oder sich unangemessen verhalten.
  4. Sollte die Durchführbarkeit des Evergreen Innovation Camp nach Ermessen des Veranstalters gefährdet sein, so ist es dem Veranstalter jederzeit vorbehalten, dieses a) zu unterbrechen und nach bestimmter Zeit wieder aufzunehmen, b) andere Maßnahmen zu ergreifen, die in der Situation angemessen erscheinen, oder c) das Evergreen Innovation Camp zu beenden, ohne Preise zu verteilen.
  5. Durch die Bewerbung oder die Teilnahme am Evergreen Innovation Camp erklärt der Teilnehmer sich bereit, den Veranstalter, dessen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen schad- und klaglos zu halten, für den Fall, dass er sich während der Veranstaltung haftbar macht 1) durch unautorisiertes Eingreifen in Rechte und Leistungen Dritter, 2) durch das Verletzen von Marken- oder anderen Schutz- und Eigentumsrechten, 3) durch Streitigkeiten zwischen Teammitgliedern, oder 4) durch Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Verletzung von Personen oder Rechten oder der Beschädigung von Sachen.
  6. Durch die Bewerbung oder die Teilnahme am Evergreen Innovation Camp verpflichtet sich der Teilnehmer dazu, mit den Räumlichkeiten des Evergreen Innovation Camp, der darin befindlichen Ausstattung sowie mit den zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien und Geräten sorgsam umzugehen, andere Teilnehmer nicht zu verletzen sowie für allfällig verursachte Schäden an Personen oder Sachen selbst aufzukommen. Hierfür hält der Teilnehmer den Veranstalter schad- und klaglos.

§8 Privatsphäre und Öffentlichkeit

  1. Alle personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden nach den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt. Die gesammelten persönlichen Daten werden vom Veranstalter dazu verwendet, das Evergreen Innovation Camp durchzuführen. Falls Informationen auf der Internetseite eines Dritten hinterlegt werden, werden diese Informationen nach dessen Datenschutzerklärung verwendet.
  2. Der Teilnehmer stimmt mit der Bewerbung zu, dass der Veranstalter seinen Beitrag während und nach dem Evergreen Innovation Camp zu Werbezwecken (bspw. online auf der eigenen Website, auf Internetseiten Dritter oder in den sozialen Netzwerken) in Verbindung mit dem Evergreen Innovation Camp verwendet. Der Teilnehmer stimmt ferner zu, dass er während der Veranstaltung gefilmt und fotografiert werden darf und dass der Veranstalter und die Sponsoren den Namen, Abbilder, Fotos, Filme, Kommentare oder andere Aufnahmen ohne Entschädigung für Werbezwecke benutzen dürfen.
  3. Im Übrigen gilt die gesonderte Datenschutzerklärung des Veranstalters.

§9 Haftung

  1. Der Veranstalter haftet ausschließlich, soweit durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter, oder Erfüllungsgehilfen Schäden verursacht werden. Sofern ein Schaden durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters erfolgt, ist die Haftung gegen diesen Erfüllungsgehilfen geltend zu machen.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es läge ein Personenschaden vor. Darüber hinaus haftet der Veranstalter nur im Rahmen des zwingenden Rechts.
  3. Alle Teilnehmer sind selbst für ihr körperliches Wohlbefinden im Rahmen des Evergreen Innovation Camp verantwortlich und müssen ihre persönliche körperliche Belastbarkeit selbst einschätzen können. Für selbstverschuldeten körperlichen Schaden während des Evergreen Innovation Camp haftet der Veranstalter unter keinen Umständen.

§10 Sonstiges

  1. Diese Teilnahmebedingungen und das daraus entstehende Rechtsverhältnis unterstehen dem Recht der Republik Österreich. Der Gerichtsstand ist Wien, es sei denn, der Teilnehmer wäre ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

§11 Covid-19 Richtlinien

Alle Informationen rund um die Teilnahme unter Berücksichtigung der COVID-19 Richtlinien findest du hier.