Erstfassung erstellt: 23. Februar 2021, 21:00 Uhr.
Letzte Aktualisierung: 07. Jänner 2022, 21:00 Uhr.
Grundlagen:
6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung BGBI II 2021/537
Wiener COVID-19-Schutzmaßnahmenbegleitverordnung LGBI 2021/66
Entsprechend der aktuellen Verordnung der Bundesregierung, benötigen alle Teilnehmenden seit 04. Jänner 2022 für die Teilnahme am Evergreen Innovation Camp in Wien folgende Nachweise bzw. Dokumente:
- Personenbezogene Kontaktdaten für das Contact Tracing
- Einen gültigen 2G Nachweis: geimpft oder genesen
- Einen amtlichen Lichtbildausweis
- Eine FFP2-Maske
Die Verordnung gilt vorläufig für alle Veranstaltungen. Wir nehmen aber an, dass die Zutrittsregelungen auch im neuen Jahr gelten werden und werden alle Teilnehmenden diesbezüglich selbstverständlich am Laufenden halten.
Welche Abstandsregeln sind zu beachten bzw. soll ich eine FFP2-Maske während des Hackathons tragen?
Aktuell gilt: Einhaltung von mindestens zwei Meter Mindestabstand gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben und in geschlossenen Räumen zusätzlich FFP2-Maskenpflicht (auch am Sitzplatz).
Welche Ausgangsregelungen sind zu berücksichtigen?
Veranstaltungen sind aktuell zwischen 05:00 und 22:00 Uhr erlaubt.
Welche Hygienemaßnahmen ergreifen wir als Veranstalter?
Um einen sicheren und reibungslosen Evergreen Innovation Camp gewährleisten zu können, werden wir alle gesetzlichen Hygienestandards erfüllen, wie Bereitstellung von genügend Desinfektionsmittel, FFP2-Masken, ständiges Zuführen von Frisch- bzw. gefilterter Luft und vieles mehr.
Was kann ich persönlich tun, um die Verbreitung von COVID-19 zu verhindern?
Setze ganz einfach jeden Tag folgende Präventivmaßnahmen gewissenhaft um:
- Reinige häufig deine Hände.
- Vermeide engen Kontakt mit erkrankten Personen.
- Bleib zu Hause, wenn du krank bist.
- Bedecke Husten und Niesen mit einem Taschentuch oder der Innenseite deines Ellenbogens.
- Reinige und desinfiziere häufig berührte Oberflächen.
- Trage in der Öffentlichkeit einen Mundschutz, besonders wenn es schwierig ist, einen Abstand von mindestens zwei Meter zu anderen Personen einzuhalten.
5 Regeln, die wir alle immer beachten sollten:

1. Mindestens 2 Meter Abstand zu fremden Personen halten.

2. Auf Händeschütteln bei der Begrüßung verzichten.

3. Maske bei Menschenansammlungen tragen.

4. Hände mehrmals täglich waschen.

5. Niesen oder husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
Kann ich aus dem Ausland anreisen?
Grundsätzlich gilt für die Einreise nach Österreich 2-G+. Man muss daher ein Impf- oder Genesungsnachweis und zusätzlich einen molekularbiologischen Test (z.B. PCR-Test) vorweisen. Personen, die bereits eine weitere Dosis („Booster“) bekommen haben, sind von der Vorlage eines Tests befreit.
Österreichische Staatsbürger, EU-/EWR-Bürger und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem EU-/EWR-Staat, die über keinen Impf- oder Genesungsnachweis verfügen, haben eine elektronische Registrierung (Pre-Travel-Clearance) vorzunehmen und unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Die Quarantäne gilt als beendet, wenn frühestens am fünften Tag nach der Einreise ein Test durchgeführt wird, dessen Ergebnis negativ ist.
Weitere Informationen zu Registrierungspflicht, Virusvariantengebieten, Ausnahmen und Einreiseformular – Pre-Travel-Clearance findest du auf oesterreich.gv.at.
Bitte beachte auch die Einreisebestimmung deines jeweiligen Herkunftslandes, z.B.
- Auswärtiges Amt Deutschland: Reise-und Sicherheitshinweise nach Österreich
- Schweizerische Eidgenossenschaft: Reisehinweise für Österreich
Was ist bei einem COVID-19-Verdachtsfall während der Veranstaltung zu tun?
- Der Teilnehmende ist sofort in einem eigenen Raum unterzubringen. Zur Risikominimierung darf bis zum Eintreffen des Gesundheitspersonals niemand die Veranstaltung verlassen.
- Die Verantwortlichen sind verpflichtet umgehend die Gesundheitsberatung unter 1450 anrufen, deren Vorgaben Folge leisten sowie die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde (BH, Magistrat, Amtsarzt/Amtsärztin) informieren.
- Weitere Schritte werden von den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden verfügt. Auch Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der Gesundheitsbehörden. Diese verfügen auch, welche Personen zur weiteren Abklärung bleiben müssen.
- Dokumentation welche Personen Kontakt zur betroffenen Person haben bzw. hatten sowie Art des Kontaktes (z.B. mit Hilfe von Teilnehmerlisten).
- Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, erfolgen weitere Maßnahmen entsprechend den Anweisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde.
Um im Anlassfall entsprechend geordnet vorgehen zu können, wird bereits im Vorfeld ein wenig frequentierter Raum, der gut zu lüften und desinfizieren ist, ausgewählt. Weiters müssen die Kontaktdaten aller Teilnehmenden zur Verfügung stehen und die Teilnahme mittels Teilnehmerlisten an der Veranstaltung dokumentiert werden.